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Haftung der Mutter für den Unterhaltsschaden des Scheinvaters wegen Ehebruchs

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/43Zak 2019, 31 Heft 2 v. 29.1.2019

ABGB: § 90 Abs 1, § 1295 Abs 1, § 1311

Schon aufgrund des Ehebruchs haftet die Mutter ihrem Ehegatten auf schadenersatzrechtlicher Grundlage für die Unterhaltsleistungen, die dieser dem nicht von ihm abstammenden Kind als rechtlicher Vater erbracht hat. Der Vermögensschaden durch Unterhaltsleistungen fällt in den Schutzzweck der ehelichen Treuepflicht.

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