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Haftung für regelwidriges Verhalten bei einer Kampfsportart

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/816Zak 2019, 442 Heft 22 v. 18.12.2019

ABGB: § 1295 Abs 1

Bei einer Kampfsportart (hier: Eishockey) scheidet eine Haftung für eine während des Spiels zugefügte Verletzung nur dann mangels Rechtswidrigkeit bzw Handelns auf eigene Gefahr aus, wenn das Verhalten des Schädigers nicht über einen typischen Verstoß gegen die Spielregeln hinausgeht.

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