WEG: § 20 Abs 5, § 32, § 52 Abs 1 Z 6
ABGB: § 1425, § 1438
Fragen der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von Aufwendungen sind nach Abrechnung in einem Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG zu klären. Für die Bin-
WEG: § 20 Abs 5, § 32, § 52 Abs 1 Z 6
ABGB: § 1425, § 1438
Fragen der Rechtmäßigkeit und Richtigkeit von Aufwendungen sind nach Abrechnung in einem Außerstreitverfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG zu klären. Für die Bin-