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Maklerprovision für wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/811Zak 2019, 441 Heft 22 v. 18.12.2019

MaklerG: § 6 Abs 3

Gem § 6 Abs 3 MaklerG steht dem Makler die Provision auch dann zu, wenn aufgrund seiner Tätigkeit zwar nicht das zu vermittelnde Geschäft, aber ein nach dem Zweck wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Die Gleichwertigkeit ist nicht abstrakt, sondern konkret bezogen auf den Vermittlungsauftrag und den vom Geschäftsherrn angestrebten Zweck zu prüfen.

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