ABGB: § 879 Abs 3
Die Leistungsbeschreibung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB; dies gilt sowohl für die primäre Umschreibung der versicherten Gefahr als auch für Risikoausschlüsse.
ABGB: § 879 Abs 3
Die Leistungsbeschreibung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB; dies gilt sowohl für die primäre Umschreibung der versicherten Gefahr als auch für Risikoausschlüsse.