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Vorläufige Entziehung der Obsorge zur Förderung des Kindeswohls

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/797Zak 2019, 435 Heft 22 v. 18.12.2019

AußStrG: § 107 Abs 2

ABGB: § 181 Abs 1

Die vorläufige Entziehung der Obsorge nach § 107 Abs 2 AußStrG setzt keine akute Gefährdung des Kindeswohls voraus. Es genügt, dass das Kindeswohl dadurch gefördert wird.

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