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Klagseinschränkung mit Schriftsatz unwirksam

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/777Zak 2019, 423 Heft 21 v. 4.12.2019

ZPO: § 176, § 235 Abs 4, § 237

Eine in einem Schriftsatz erklärte Klagseinschränkung wird - wie eine Klagsausdehnung - erst mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung wirksam.

OGH 23. 10. 2019, 7 Ob 74/19m

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