vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kontrolle des Straßennetzes in vier- bis sechswöchigen Intervallen ausreichend

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/770Zak 2019, 421 Heft 21 v. 4.12.2019

ABGB: § 1319a

Ein vier- bis sechswöchiges Intervall bei der Kontrolle des Straßennetzes begründet keine grobe Fahrlässigkeit der Gemeinde bzw Stadt als Wegehalterin.

OGH 22. 10. 2019, 2 Ob 77/19s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte