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Eventualmaxime im Kündigungsverfahren - keine kleinliche Bewertung des Vorbringens

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/726Zak 2019, 399 Heft 20 v. 19.11.2019

MRG: § 30 Abs 2 Z 3, § 33 Abs 1

Andere als die in der Aufkündigung zumindest kurz angeführten Kündigungsgründe können vom Vermieter im Kündigungsverfahren aufgrund der Eventualmaxime nicht geltend gemacht werden. Bei der Bewertung des Vorbringens des Vermieters darf das Gericht aber nicht kleinlich vorgehen und die Anforderungen überspannen.

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