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Einverleibung des Eigentums des Erben an einer im Einantwortungsbeschluss nicht erwähnten Liegenschaft

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/720Zak 2019, 397 Heft 20 v. 19.11.2019

AußStrG: § 178 Abs 2 Z 2, § 182 Abs 3

GBG: § 136

Eine Liegenschaft bzw ein Liegenschaftsanteil des Verstorbenen muss gem § 178 Abs 2 Z 2 AußStrG in den Einantwortungsbeschluss aufgenommen werden, wenn keine Amtsbestätigung nach § 182 Abs 3 AußStrG über den Erwerb durch einen Vermächtnisnehmer oder rechtsgeschäftlichen Erwerber ausgestellt worden ist.

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