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Inventar - keine Erhebungen wegen einer höheren Bargeldbehebung vor dem Tod

RechtsprechungErbrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/718Zak 2019, 396 Heft 20 v. 19.11.2019

AußStrG: § 166

Eine höhere Bargeldbehebung (hier: ca 9.000 €), die (hier: zwei Jahre) vor seinem Tod von einem Sparbuch des Erblassers stattgefunden hat, rechtfertigt bei der Inventarisierung keine Erhebungen über den Verbleib dieses Betrags, solange konkrete Anhaltspunkte für eine Nachlasszugehörigkeit fehlen.

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