ABGB: § 231
Unterdurchschnittliche Besuchskontakte des geldunterhaltspflichtigen Elternteils mit dem Kind rechtfertigen keinen Zuschlag zum Unterhaltsprozentsatz, der bei der Bemessung des Kindesunterhalts nach der Prozentmethode angewendet wird.
ABGB: § 231
Unterdurchschnittliche Besuchskontakte des geldunterhaltspflichtigen Elternteils mit dem Kind rechtfertigen keinen Zuschlag zum Unterhaltsprozentsatz, der bei der Bemessung des Kindesunterhalts nach der Prozentmethode angewendet wird.