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Pitak, Eignet sich Gold zur Veranlagung von Mündelgeld? iFamZ 2018, 343.

LiteraturübersichtFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/31Zak 2019, 20 Heft 1 v. 15.1.2019

Im Jahr 2010 hat der OGH die Veranlagung von Mündelgeld durch Ankauf von Goldbarren und -münzen wegen des spekulativen Charakters abgelehnt (7 Ob 29/10f = Zak 2010/328, 193). Aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase hält der Autor die untergeordnete Beimischung von Gold in ein Portfolio bei längerem Anlagehorizont im Einzelfall nicht mehr für ausgeschlossen. Beim Kauf von physischem Gold müssten auch die Sicherheit der Verwahrung und die Kontrolle des Zugriffs durch den Vermögensverwalter gewährleistet sein.

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