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Kein Anhörungsrecht des beklagten Wohnungseigentümers vor Einbringung der Ausschlussklage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/24Zak 2019, 18 Heft 1 v. 15.1.2019

WEG: § 36

Die Aktivlegitimation für eine Ausschlussklage gegen einen Wohnungseigentümer kommt nicht der Eigentümergemeinschaft, sondern der Mehrheit der übrigen Wohnungseigentümer zu. Die Mehrheit richtet sich nach Anteilen, wobei jener des beklagten Wohnungseigentümers außer Betracht bleibt.

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