AHG: § 1
Eine Richtlinienwidrigkeit des nationalen Rechts kann zur Staatshaftung führen. Eine Amtshaftung für eine auf Basis des richtlinienwidrigen Gesetzes erteilte Behördenauskunft ist hingegen ausgeschlossen.
OGH 29. 8. 2019, 1 Ob 79/19b
AHG: § 1
Eine Richtlinienwidrigkeit des nationalen Rechts kann zur Staatshaftung führen. Eine Amtshaftung für eine auf Basis des richtlinienwidrigen Gesetzes erteilte Behördenauskunft ist hingegen ausgeschlossen.
OGH 29. 8. 2019, 1 Ob 79/19b