ABGB: § 1311, § 1325
Ein Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden, die bei einem Dienstnehmer durch unberechtigte dienstrechtliche Maßnahmen hervorgerufen worden sind, scheidet im Allgemeinen mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs aus, soweit es sich nicht um Mobbing handelt.