BauRG: § 4
ABGB: § 1117, § 1118
Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in einem Baurechtsvertrag ist unzulässig.
BauRG: § 4
ABGB: § 1117, § 1118
Die Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts in einem Baurechtsvertrag ist unzulässig.