AußStrG: § 62 Abs 1
ABGB: § 231
Eine Bemessungsfrage ist im Kindesunterhaltsverfahren mangels Erheblichkeit nicht revisibel, wenn sich die Auswirkungen im Rundungsbereich (hier: 5 €) halten.
AußStrG: § 62 Abs 1
ABGB: § 231
Eine Bemessungsfrage ist im Kindesunterhaltsverfahren mangels Erheblichkeit nicht revisibel, wenn sich die Auswirkungen im Rundungsbereich (hier: 5 €) halten.