Die Gewährung von Verfahrenshilfe durch Beigabe eines Rechtsanwalts ist in einer Arbeitsrechtssache nach Auffassung des OLG Wien (8 Ra 26/19f) nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Partei als AK-Mitglied Anspruch auf Rechtsschutz nach § 7 AKG hat. Aus § 39 Abs 5 ASGG folge, dass es sich bei der Verfahrenshilfe und dem Rechtsschutz der Arbeiterkammern um nebeneinander bestehende Ansprüche handelt, zwischen denen die Partei - sofern die unterschiedlichen Voraussetzungen erfüllt sind - wählen kann.