vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Schadenersatzverjährung bei Jugendstraftaten

ThemaDr. Jakob KepplingerZak 2019/629Zak 2019, 347 Heft 18 v. 22.10.2019

Der Beitrag widmet sich der Verjährung von Schadenersatzansprüchen, die aus Jugendstraftaten herrühren. Begeht ein Jugendlicher die strafbare Handlung vorsätzlich und ist diese mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht, erlischt das Klagerecht des (bzw der) Geschädigten gem § 1489 S 2 Fall 2 ABGB erst nach 30 Jahren. Dabei zeigt sich, dass die gewichtigeren Argumente dafür sprechen, bei der Frage nach der Anwendung dieser Norm auf den Strafsatz der Jugendstraftat abzustellen und die Reduktion des Strafrahmens gem § 5 Z 4 JGG außer Betracht zu lassen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte