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Unterschiedlicher gemeinsamer Familienname wegen des Verbots von Adelsbezeichnungen für österreichische Staatsbürger

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/623Zak 2019, 343 Heft 18 v. 22.10.2019

Aus den familienrechtlichen Regelungen zum gemeinsamen Familiennamen kann nach Ansicht des VwGH (Ra 2019/01/0216) nicht abgeleitet werden, dass ein österreichischer Staatsbürger zur Führung des unzulässigen Adelszeichens "von" in seinem Namen berechtigt ist, wenn der Ehegatte oder Elternteil es als ausländischer Staatsbürger führen darf.

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