ABGB: § 364c, § 481, § 1452
GBG: § 94 Abs 1
Ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot steht der exekutiven Einverleibung einer durch Ersitzung erworbenen Dienstbarkeit nicht entgegen.
ABGB: § 364c, § 481, § 1452
GBG: § 94 Abs 1
Ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot steht der exekutiven Einverleibung einer durch Ersitzung erworbenen Dienstbarkeit nicht entgegen.