ABGB: § 231, § 1042, § 1295 Abs 1
Wenn die Mutter die Abgabe des Vaterschaftsanerkenntnisses durch bewusst wahrheitswidrige Angaben veranlasst hat, kann der Scheinvater von ihr Schadenersatz für den an das Kind geleisteten Unterhalt verlangen.
ABGB: § 231, § 1042, § 1295 Abs 1
Wenn die Mutter die Abgabe des Vaterschaftsanerkenntnisses durch bewusst wahrheitswidrige Angaben veranlasst hat, kann der Scheinvater von ihr Schadenersatz für den an das Kind geleisteten Unterhalt verlangen.