MRG: § 3, § 25
ABGB: § 1096 Abs 1
Im Vollanwendungsbereich des MRG trifft den Vermieter für mitvermietete Einrichtungsgegenstände keine gesetzliche Erhaltungspflicht, weil die Erhaltungspflichten in § 3 MRG abschließend geregelt sind.
MRG: § 3, § 25
ABGB: § 1096 Abs 1
Im Vollanwendungsbereich des MRG trifft den Vermieter für mitvermietete Einrichtungsgegenstände keine gesetzliche Erhaltungspflicht, weil die Erhaltungspflichten in § 3 MRG abschließend geregelt sind.