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Schlüssige Einräumung einer Direktklagebefugnis durch den Versicherer

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/568Zak 2019, 315 Heft 16 v. 24.9.2019

ABGB: § 863, § 1406 Abs 2

Ein Direktklagerecht gegen den Versicherer kann sich auch aus der rechtsgeschäftlichen Einräumung durch Schuldbeitritt ergeben. Diese kann formlos erfolgen, dh auch schlüssig (hier: durch Außerstreitstellung der Passivlegitimation im Verfahren).

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