Eine Beilage kann im Verfahren vor dem VfGH nicht durch Übermittlung einer Daten-CD elektronisch eingebracht werden. Die Beschwerdeführerin hatte ihrem Verfahrenshilfeantrag an den VfGH das angefochtene Erkenntnis des VwG nur in Form einer elektronischen Datei auf einer Daten-CD beigelegt. Da ein Verbesserungsauftrag erfolglos blieb, wies der VfGH (E 644/2019) den Antrag zurück.