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Zession des Gewährleistungsanspruchs an die Eigentümergemeinschaft

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/539Zak 2019, 297 Heft 15 v. 3.9.2019

WEG: § 18 Abs 2

ABGB: § 933a, § 1392, § 1489

Gem § 18 Abs 2 WEG kann ein Wohnungseigentümer seine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für Mängel am Wohnungseigentumsobjekt oder an allgemeinen Teilen an die Eigentümergemeinschaft abtreten. Der für die Wirksamkeit der Zession erforderliche Rechtsgrund liegt hier bereits im gemeinschaftlichen Interesse der Wohnungseigentümer an der Schadensbehebung. Dieser Rechtsgrund muss weder in der Zessionsvereinbarung angeführt sein noch nach Einwand des Schuldners im Prozess festgestellt werden.

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