ABGB: § 523, § 863, § 914, § 1175 Abs 1, § 1180, § 1216e
Wenn Lebensgefährten in Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Ausbau der Familienwohnung eine
Seite 293
ABGB: § 523, § 863, § 914, § 1175 Abs 1, § 1180, § 1216e
Wenn Lebensgefährten in Zusammenhang mit der Anschaffung oder dem Ausbau der Familienwohnung eine
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