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Machtlos bei Prozessverschleppung? Anregungen für einen kurzen Prozess

ThemaMag. Mario Spanyi/Dr. Jana Eichmeyer, LL.M.Zak 2019/524Zak 2019, 288 Heft 15 v. 3.9.2019

Im Zivilverfahren kommt es nicht selten vor, dass idR der Beklagte versucht, sich dem Verfahren bzw dessen Fortgang zu entziehen, um situationsspezifische Vorteile aus dem Ausbleiben oder Hinauszögern der Sachentscheidung zu generieren.11Das Motiv für ein Interesse des Klägers an einer Verfahrensverzögerung könnte zB die derzeitige Zinslandschaft sein. Dieser Beitrag konzentriert sich auf das Nichterscheinen des Beklagten zur mündlichen Streitverhandlung und die Beweisbefristung und liefert Anregungen für die anwaltliche Verhandlungspraxis, wie man verfahrensverzögernden Taktiken des Beklagten entgegentritt.

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