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Keine Zuständigkeit der Handels­gerichte für Schadenersatzklage gegen Dritten wegen List

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/471Zak 2019, 259 Heft 13 v. 6.8.2019

ABGB: § 874

JN: § 51 Abs 1 Z 1

Der deliktische Schadenersatzanspruch nach § 874 ABGB gegen einen Dritten wegen listiger Erwirkung eines Vertragsabschlusses fällt nicht gem § 51 Abs 1 Z 1 JN in die Zuständigkeit der Handelsgerichte, auch wenn es sich bei dem erwirkten Vertrag um ein unternehmensbezogenes Geschäft handelt.

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