ABGB: § 19, § 1096 Abs 1, § 1112
Der Abriss des akut einsturzgefährdeten Miethauses entgegen einem von einem Mieter erwirkten gerichtlichen Verbot kann unter Umständen mit dem Selbsthilferecht nach § 19 ABGB gerechtfertigt oder entschuldigt werden, wenn dadurch die Gefahren, die ein unkontrollierter Einsturz mit sich bringt (hier vor allem für Anrainer), vermieden werden.