Die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft trotz Erwerbs einer fremden Staatsangehörigkeit setzt gem § 28 StbG eine Bewilligung voraus. Im Erk Ra 2018/01/0076 legte der VwGH § 28 Abs 1 Z 2 StbG dahin aus, dass Minderjährige bereits dann einen Rechtsanspruch auf Bewilligung haben, wenn die Doppelstaatsbürgerschaft dem Kindeswohl entspricht. Bei der Prüfung seien die in § 138 ABGB angeführten Kriterien für das Kindeswohl zu beachten. Von einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund oder davon, dass bei Versagung das Kindeswohl gefährdet wäre, hänge die Bewilligung nicht ab.