Die Fluggastrechte-VO1 hat seit ihrer Einführung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt erlangt. Ausgleichsleistungsbegehren (Art 7) wegen Nichtbeförderungen (Art 4), Annullierungen (Art 5) und Verspätungen (Art 6) stehen nicht nur am Alltagsprogramm der Gerichte, ihnen wird auch mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Suche nach der - für den Regelfall - günstigsten Art und Weise, Fluggastrechte in Österreich prozessual durchzusetzen.