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Zur prozessualen Durchsetzung von Fluggastrechten

ThemaUniv.-Ass. Mag. Rahim RastegarZak 2019/421Zak 2019, 227 Heft 12 v. 23.7.2019

Die Fluggastrechte-VO11Verordnung (EG) Nr 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr 295/91. hat seit ihrer Einführung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für den europäischen Binnenmarkt erlangt. Ausgleichsleistungsbegehren (Art 7) wegen Nichtbeförderungen (Art 4), Annullierungen (Art 5) und Verspätungen (Art 6) stehen nicht nur am Alltagsprogramm der Gerichte, ihnen wird auch mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Suche nach der - für den Regelfall - günstigsten Art und Weise, Fluggastrechte in Österreich prozessual durchzusetzen.

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