Im ABl 2019 L 178/1 wurde die Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Neufassung der Brüssel IIa-VO (EuFamVO), die eine Reihe von Verbesserungen bringen soll. Die neue VO (Brüssel IIb-VO) gilt erst ab 1. 8. 2022.