ABGB: § 1311, § 1325
Ein Schadenersatzanspruch für Gesundheitsschäden, die bei einem Dienstnehmer durch unberechtigte dienstrechtliche Maßnahmen oder Unterlassungen hervorgerufen worden sind, scheidet mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs aus, soweit es sich nicht um Mobbing bzw Bossing handelt.