ABGB: § 1295 Abs 1
Die Entgeltfortzahlung ist ein Fall der Drittschadensliquidation, und zwar unabhängig davon, ob die Fortzahlungspflicht auf gesetzlicher oder lediglich auf vertraglicher Grundlage beruht.
Die Gesellschaft, die ihrem geschäftsführenden Gesellschafter aufgrund vertraglicher Verpflichtung wäh-