Am 11. 6. 2019 trat die neue RL 2019/770/EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen (DIDL-RL) in Kraft,1 nachdem sie am 22. 5. 2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden war. Mit dieser RL soll erstmals ein klarer rechtlicher Rahmen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen geschaffen werden und insb das Gewährleistungsrecht an die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung angepasst werden. Die neue DIDL-RL kommt dabei im Paket mit der Warenkauf-RL (WK-RL),2 die das Gewährleistungsrecht bei Verträgen über herkömmliche Waren reformiert. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Hintergründe der DIDL-RL und ihre wichtigsten Neuerungen gegeben.