Am 11. 6. 2019 ist die neue Warenkauf-RL 2019/771/EU (WK-RL)1 in Kraft getreten, mit der das bestehende Gewährleistungsrecht reformiert und an die Anforderungen der zunehmenden Digitalisierung angepasst wird. Die RL wurde vom Rat am 15. 4. 2019 in erster Lesung angenommen,2 nachdem bereits am 26. 3. 2019 das Europäische Parlament (EP) sie abgesegnet hatte.3 Die neue WK-RL kommt dabei im Paket mit der RL 2019/770/EU über digitale Inhalte und Dienstleistungen (DIDL-RL),4 die erstmals klare rechtliche Rahmenbedingungen für Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen schafft. Im Folgenden soll ein kurzer Einblick in die Hintergründe der WK-RL und ihre wichtigsten Neuerungen gegeben werden.