vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen einer Messerattacke

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/330Zak 2018, 176 Heft 9 v. 6.6.2018

MRG § 30 Abs 2 Z 3

Auch ein einmaliges Fehlverhalten des Mieters kann den Kündigungsgrund des unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG) erfüllen, wenn es schwerwiegend ist.

Die Kündigung des Mieters wegen unleidlichen Verhaltens nach einem einmaligen Fehlverhalten erscheint bei folgender Sachlage gerechtfertigt (Zurückweisung der Revision): Bei einer Meinungsverschiedenheit mit anderen Hausbewohnern über von seiner Wohnung ausgehende Geruchs- und Lärmbelästigungen wurde der Mieter aggressiv, holte ein Pizzamesser und stürmte damit schreiend auf einen Bewohner zu, der daraufhin panikartig in seine Wohnung flüchtete. Auf das vorangehende oder spätere Verhalten des Mieters kommt es bei diesem schwerwiegenden Vorfall nicht an.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte