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Aktivlegitimation der Mehrheit für eine Ausschlussklage

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/293Zak 2018, 156 Heft 8 v. 21.5.2018

WEG: § 13 Abs 4 und 5, § 36

ZPO: § 14

Eigentümerpartner können bei der Ausübung von Rechten aus dem Wohnungseigentum und insb in gerichtlichen Verfahren nur einvernehmlich vorgehen.

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