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Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels auch im Grundbuchverfahren

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/288Zak 2018, 154 Heft 8 v. 21.5.2018

GBG: § 122

GOG: § 89a

Auch im Grundbuchverfahren gilt der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels. Ein weiterer Rechtsmittelschriftsatz ist zurückzuweisen.

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