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Entfall der Streitanhängigkeit durch Zwischenantrag nach Einschränkung auf Kosten

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/263Zak 2018, 139 Heft 7 v. 2.5.2018

ZPO: § 235, § 236, § 259 Abs 2

Eine Klagsänderung ist unzulässig, wenn hinsichtlich des geänderten Begehrens Streitanhängigkeit vorliegt. Dies führt nicht zur Zurückweisung des geänderten Klagebegehrens, sondern zum Ausspruch, dass die Klagsänderung unzulässig ist.

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