vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustellung an den Betroffenen anstatt den Sachwalter

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/261Zak 2018, 139 Heft 7 v. 2.5.2018

ZustG: § 5, § 9 Abs 3

Wenn nicht der gesetzliche Vertreter (hier: Sachwalter), sondern der Prozessunfähige in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnet wurde, ist die Zustellung an sich unwirksam. Der Zustellfehler heilt jedoch wie bei Zustellungsbevollmächtigten nach § 9 Abs 3 S 2 ZustG, sobald das zuzustellende Schriftstück dem gesetzlichen Vertreter tatsächlich zugekommen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte