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Haftung wegen Schädigung bei Brauchtumsveranstaltung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/255Zak 2018, 136 Heft 7 v. 2.5.2018

ABGB: § 1295 Abs 1

Auch Brauchtum kann zu einer schadenersatzrechtlichen Haftung führen.

OGH 21. 2. 2018, 3 Ob 236/17b

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