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Kündigungsverzicht des Vermieters auf 100 Jahre nicht sittenwidrig

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/248Zak 2018, 134 Heft 7 v. 2.5.2018

ABGB: § 879 Abs 1, § 1118

Ein Kündigungsverzicht des Bestandgebers ist auch bei sehr langer Dauer (hier: 100 Jahre) nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam, wenn eine außerordentliche Kündigung aus Gründen in der Sphäre des Bestandnehmers, die dem Bestandgeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen, nicht ausgeschlossen ist.

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