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Verfahrenshilfeantrag über einen dienstleistenden europäischen Anwalt

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/236Zak 2018, 123 Heft 7 v. 2.5.2018

Im Verfahren über die Bewilligung der Verfahrenshilfe muss ein dienstleistender europäischer Rechtsanwalt, der den Antragsteller vertritt, nach Auffassung des OLG Innsbruck (25 Rs 7/18t) weder einen Einvernehmensrechtsanwalt iSd § 5 EIRAG namhaft machen noch am ERV teilnehmen.

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