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Beschränkung von Gerichtsstandsvereinbarungen mit Verbrauchern auch im Bestandverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/226Zak 2018, 119 Heft 6 v. 14.4.2018

KSchG: § 14

ZPO: § 560, § 567, § 571

Die Beschränkungen für Zuständigkeitsvereinbarungen in Verbrauchergeschäften nach § 14 KSchG gelten auch in bestandrechtlichen Verfahren (gerichtliche Aufkündigung, Erlassung eines Übergabeauftrags).

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