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Wohnungseigentum - Ausnützung der Treuhänderrangordnung ohne Beteiligung des Treuhänders

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/220Zak 2018, 117 Heft 6 v. 14.4.2018

WEG: § 42

Die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Rang der Treuhänderrangordnung iSd § 42 WEG kann ein Wohnungseigentumsbewerber ohne Mitwirkung des Treuhänders beantragen.

OGH 18. 1. 2018, 5 Ob 191/17z

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