vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kündigung wegen Weitergabe gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2018/217Zak 2018, 116 Heft 6 v. 14.4.2018

MRG: § 30 Abs 2 Z 4

Der Kündigungsgrund der Untervermietung gegen eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung (§ 30 Abs 2 Z 4 Fall 2 MRG) ist nach stRsp idR erst ab einer Überschreitung des Hauptmietzinses von 100 % erfüllt. In einer Überschreitung von 80 % keine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung zu sehen, ist im Einzelfall vertretbar (Zurückweisung der Revision).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte